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Pendenzen aus Verwaltungsratsbeschlüssen richtig nachverfolgen

24. September 2026 · von Richard Lauper, Co-Founder

Ein Beschluss ist erst dann ein Beschluss, wenn ihn jemand umsetzt.

In vielen Gremien bricht genau hier etwas auseinander. Die Sitzung war gut vorbereitet, die Diskussion sorgfältig, das Protokoll sauber. Und drei Monate später fragt jemand in die Runde, was eigentlich aus Traktandum 4 geworden ist. Meistens weiss es niemand genau, und selten liegt es an Nachlässigkeit. Es liegt daran, dass die Nachverfolgung dem Protokoll nachgelagert ist, statt aus ihm zu entstehen.

Was das Gesetz verlangt, und was es offenlässt

Art. 713 Abs. 3 OR verlangt, dass über die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats ein Protokoll geführt wird, unterzeichnet von der vorsitzenden Person und der Protokollführung. Das ist die ganze gesetzliche Vorgabe zur Form. Wie ausführlich das Protokoll ist, in welcher Sprache es verfasst wird und wie darin mit Aufträgen umgegangen wird, steht nirgends.

Das ist keine Lücke, sondern ein Gestaltungsraum. Wir haben die rechtlichen Grundlagen dazu im Artikel über Art. 713 OR ausführlich beschrieben.

Für die Nachverfolgung folgt daraus ein praktischer Massstab, der sich in Gremien bewährt hat. Zu jedem Auftrag gehören drei Angaben: wer, was, bis wann. Fehlt eine davon, ist es kein Auftrag, sondern eine Absichtserklärung.

Besonders die dritte Angabe wird unterschätzt. Im Raum fällt selten ein Datum. Es fällt ein Satz wie «bis Ende Monat» oder «vor der nächsten Sitzung». Wer das so ins Protokoll schreibt, hat den Auftrag dokumentiert, aber nicht terminiert. Drei Monate später lässt sich nicht mehr rekonstruieren, welches Monatsende gemeint war.

Die drei üblichen Wege, und warum sie scheitern

Die Excel-Liste. Sie ist der häufigste Weg und funktioniert genau so lange, wie eine Person sie freiwillig pflegt. Ihr Problem ist nicht die Technik, sondern die doppelte Erfassung. Der Auftrag steht im Protokoll und noch einmal in der Liste, und ab dem Moment, in dem beide existieren, driften sie auseinander. Nach drei Sitzungen weiss niemand mehr, welche Version stimmt.

Die E-Mail nach der Sitzung. Sie erreicht die Betroffenen zuverlässig und verschwindet danach ebenso zuverlässig im Posteingang. Eine E-Mail ist ein Zustellweg, kein Zustand. Sie kann nicht beantworten, was heute offen ist.

Das Gedächtnis der vorsitzenden Person. Der unterschätzte Normalfall, gerade in kleineren Gremien. Er funktioniert erstaunlich gut, bis die betreffende Person das Mandat abgibt. Dann ist die gesamte Nachverfolgung weg, und niemand merkt es sofort.

Allen drei Wegen ist dasselbe gemeinsam: Die Pendenz wird vom Protokoll getrennt geführt. Damit verliert sie ihren Ursprung. Man sieht die Aufgabe, aber nicht mehr den Beschluss, aus dem sie stammt, und nicht die Unterlagen, auf die sich der Beschluss gestützt hat. Für die Beurteilung, ob eine Pendenz erledigt ist, fehlt genau dieser Zusammenhang.

Beschlusskontrolle als stehendes Traktandum

Der wirksamste organisatorische Eingriff kostet nichts und braucht keine Software: Die offenen Pendenzen werden ein festes Traktandum, und zwar am Anfang der Sitzung, nicht unter «Varia» am Schluss.

Das hat drei Effekte. Wer einen Auftrag übernommen hat, weiss, dass in der nächsten Sitzung danach gefragt wird. Aufträge, die sich erledigt haben, weil sich die Lage geändert hat, werden bewusst geschlossen statt still liegengelassen. Und die Traktandenliste der nächsten Sitzung entsteht zu einem guten Teil von selbst, weil offene Pendenzen die natürlichen Kandidaten dafür sind.

In Gremien mit mehreren Gesellschaften kommt eine vierte Anforderung dazu: Pendenzen müssen pro Rechtseinheit getrennt bleiben und trotzdem für die mandatstragende Person überblickbar sein. Wie sich das organisieren lässt, steht im Artikel über VR-Sitzungen in Holding-Strukturen.

Was sich automatisieren lässt, und was beim Gremium bleibt

Automatisieren lässt sich das Erkennen und das Nachhalten. Eine KI kann aus der Diskussion heraushören, dass ein Auftrag entstanden ist, kann die verantwortliche Person zuordnen und aus «bis Ende Monat» das konkrete Datum ableiten. Sie kann jede Pendenz mit ihrem Ursprung verknüpfen, sodass von der Aufgabe aus jederzeit die Sitzung, der Beschluss und die zugehörigen Unterlagen erreichbar bleiben. Und sie kann beim nächsten Mal die offenen Punkte als Traktandenvorschläge bereitstellen.

Nicht automatisieren lässt sich die Beurteilung. Ob eine Bemerkung im Raum eine Bitte war, eine Erinnerung oder ein verbindlicher Auftrag, ist eine Frage der Flughöhe, und die ist je nach Gremium verschieden. Ein Verwaltungsrat arbeitet auf strategischer Ebene, eine Geschäftsleitung deutlich operativer. Dieselbe Aussage kann im einen Gremium eine Pendenz sein und im anderen eine Nebenbemerkung.

Deshalb steht in HeyEla zwischen Erkennung und Pendenzenliste ein bewusster Zwischenschritt. Die KI schlägt vor, ein Mensch bestätigt oder verwirft, und erst danach wird die Pendenz für das Gremium gültig. Das ist kein Kompromiss, sondern die Bedingung dafür, dass die Verantwortung dort bleibt, wo sie hingehört.

Der Rest ergibt sich: In HeyEla entstehen Pendenzen direkt aus dem Protokoll, behalten ihren Ursprung, sind über alle Sitzungen eines Gremiums hinweg überblickbar, und aus den offenen Punkten werden die Traktanden der nächsten Sitzung. Eine zweite Liste braucht es nicht.

Fazit

Die Nachverfolgung von Beschlüssen ist kein Verwaltungsthema, sondern der Teil der Gremienarbeit, an dem sich zeigt, ob Entscheide Wirkung haben. Sie scheitert fast nie an fehlendem Willen und fast immer daran, dass die Pendenz vom Protokoll getrennt geführt wird.

Zwei Dinge helfen sofort, unabhängig von jeder Software: Zu jedem Auftrag gehören wer, was und bis wann, mit einem echten Datum. Und die offenen Pendenzen stehen am Anfang der Sitzung, nicht am Schluss.

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Pendenzen aus Verwaltungsratsbeschlüssen richtig nachverfolgen | HeyEla